Seminare für BR, JAV und SBV
Bildungsurlaub

Schriftverkehr und Protokollführung im Betriebsrat

Einladungen, Tagesordnungen und Protokolle…

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, was der Betriebsrat wann und wie schriftlich festhalten muss. Diese formalen Vorgaben sind unbedingt einzuhalten, da ansonsten zum Beispiel Stellungnahmen des Betriebsrates bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht gewertet werden können. Das Seminar zeigt, was der Betriebsrat alles beachten muss. In praktischen Übungen erlernen die Teilnehmenden, wie Protokolle entsprechend den Formvorgaben und gesetzlichen Bestimmungen angemessen und sinnvoll verfasst werden.

Themen des Seminars

  • Anforderungen an den Schriftverkehr BR-intern/extern
  • Bestellung von Schriftführer*innen, deren Befugnisse und Aufgaben
  • Schriftformen: Verwendung von Musterschreiben, individualisierte Musterschreiben
  • Anforderung von Informationen, Sachverständigen, Rechtsbeistand, Gesprächs-  und Verhandlungsdokumentation usw.
  • Fristenwahrung
  • Anforderungen an ein rechtssicheres Protokoll
  • Protokollarten: Wann ist welche Art sinnvoll?
  • Die wichtigsten Rechtsgrundlagen,  Rechtsfolgen bei Verstößen, Inhalt, Unterzeichnung usw.
  • EDV-gestützte Protokollführung
  • Einsichtnahme, Abschriften, Ablage und Aufbewahrungsfristen
  • Besondere Anforderungen bei personellen Einzelmaßnahmen und Anhörungen gem. § 102 BetrVG
  • Fallbeispiele aus der arbeitsrechtlichen und betrieblichen Praxis
  • Know-how über die rechtlichen Vorschriften zu Schriftverkehr und Protokollführung
  • Praxiswissen für die effektive Arbeit mit Textbausteinen und Musterschreiben
Seminarnummer: A20025351309
03.09.2025 - 04.09.2025   |   in Alzenau, für alle Regionen    |   Anmeldefrist: 04.08.25
Winfried Groß
Seminargebühr 440 € zzgl. ca. 104 € Unterkunft und ca. 160 € Verpflegung
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